Apenrader Ruderverein

Die Satzungen des ARV

Apenrader Ruderverein

APENRADER

RUDERVEREIN

SATZUNG

  • 1

Name, Sitz und Zweck

Der Name des Vereins ist »Apenrader Ruderverein«.

Der Sitz des Vereins ist Apenrade.

Der Zweck des Vereins ist im Rahmen deutscher Sprache und Kultur seinen

Mitgliedern die Ausübung des Rudersports und andere Wassersportarten und die

Pflege der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Der Apenrader Ruderverein ist dem Nordschleswigschen Ruder-Verband, dem

Dansk Forening for Rosport sowie Dansk Gymnastik- og Idrætsforening

angeschlossen.

  • 2

Schrift- und Verhandlungssprache

Die Schrift- und Verhandlungssprache ist deutsch.

  • 3

Flagge und Abzeichen

Der Verein führt eine blaugeränderte Flagge aus weißem Stoff mit den schwarzen

Buchstaben »ARV« in einem roten Kreis.

Das Abzeichen des Vereins besteht aus einer Nadel mit der Ausführung der

Vereinsflagge in Emaille.

  • 4

Mitglieder und Ehrenmitglieder, Aufnahme, Austritt und Ausschluss,

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um den Verein besondere

 

Verdienste erworben haben, vom Vorstand ernannt werden. Sie haben sämtliche

Rechte der aktiven Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit. Ein

Ehrenmitglied bekommt vom Verein eine Ehrenurkunde und Ehrennadel überreicht.

  1. Als Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, die die Aufnahme beantragt

und den Zweck des Vereins befürwortet. Aktiv rudernde Mitglieder müssen ihre

Schwimmfähigkeit bestätigen. Die Schwimmfähigkeit wird in den Regeln

des Vereins näher definiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den

Vorstand.

  1. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
  2. Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied, das in irgendeiner Weise das Ansehen des

Vereins gefährdet, sich grobe Verstöße gegen die Satzungen oder die bestehenden

Ordnungen zuschulden kommen läßt oder aber sich unkameradschaftlich verhält,

zum Austritt aufzufordern bzw. mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Das

betroffene Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Fall bei der nächsten

Hauptversammlung vorzutragen.

  1. Rechte der Mitglieder:
  2. a) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an den Mitglieder- und

Hauptversammlungen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens

15 Jahre alt sind.

  1. b) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Einrichtungen des

Vereins gemäß den diesbezüglichen Ordnungen.

  1. c) Alle aktiven Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Boote im Sinne

der Bootsbenutzungsordnung.

  1. Pflichten der Mitglieder:
  2. a) Jedes Mitglied hat sich nach den Satzungen, den Beschlüssen des Vorstandes

und den jeweiligen Ordnungen zu richten.

  1. b) Ein jedes Mitglied muß den auf der Jahreshauptversammlung festgesetzten

Beitrag zahlen.

  • 5

Beiträge, Geschäftsjahr

Die Höhe der Beiträge der aktiven und passiven Mitglieder wird von der

Hauptversammlung festgelegt. Anträge auf Beitragsänderungen müssen in der

Tagesordnung ausgewiesen werden.

Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

Aktiven Mitgliedern können in begründeten Einzelfällen Beitragsermäßigungen

gewährt werden.

Sofern ein Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag ein Jahr in Verzug ist, ist dies als

Antrag auf Austritt aufzufassen.

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

  • 6

Der Vorstand, Vorstandssitzungen, Revisoren

  1. Zusammensetzung des Vorstandes (m/w):

Der Vorstand setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern davon anstrebend 1 bis 2

Kajakmitglieder, zusammen, er konstituiert sich selbst.

Folgende Posten müssen besetzt sein:

  1. Vorsitzender
  2. Vorsitzender

Kassierer

Schriftwart

Außerdem werden jährlich zwei Suppleanten gewählt.

Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand.

3

  1. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für zwei Jahre, in ungeraden Jahren

werden drei, in den geraden Jahren werden vier Mitglieder gewählt.

Der Jugendvertreter wird im Laufe des Geschäftsjahres bis zum 1. Juni von den

jugendlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.

  1. Zur Vertretung des Vereins als juristische Person ist der 1. Vorsitzende berechtigt;

im Verhinderungsfall sein Vertreter.

  1. Sitzungen des Vorstandes müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden.

Mitgliederversammlungen finden in Verbindung damit halbjährlich einmal statt.

Die Einberufung zu einer Sitzung erfolgt mit einer Frist von acht Tagen. Der

Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Sitzung. - Der Vorstand ist beschlussfähig,

wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit

einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Über den Verlauf der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das die

Beschlüsse in genauer Fassung enthält.

Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und dem Schriftwart unterzeichnet; eine

Kopie wird im Verein ausgehängt.

  1. Die Wahl von zwei Revisoren (m/w) erfolgt jährlich auf der

Jahreshauptversammlung.

Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.

Die Revisoren prüfen die Jahresabrechnung des Kassenwartes und tragen über den

Befund einen Vermerk in das Kassenbuch ein. Liegen keine wesentlichen

Beanstandungen vor, ist dem Kassenwart auf der Jahreshauptversammlung

Entlastung zu erteilen.

Die Revisoren haben das Recht, jederzeit eine Prüfung der Rechnungsführung und

der Kasse vorzunehmen.

Sollte einer der Revisoren aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen diese

Aufgabe nicht wahrnehmen können, ist die Bescheinigung des anderen

Rechnungsprüfers ausreichend.

  • 7

Hauptversammlung

  1. Die Hauptversammlung ist das höchste beschlußfassende Organ des Vereins.
  2. Eine Hauptversammlung wird durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter

Angabe der Tagesordnung sowie durch Anzeige in der deutschen Tageszeitung - mit

einer Mindestfrist von acht Tagen - einberufen.

Hierauf kann verzichtet werden, wenn die Herbstausgabe der Vereinsmitteilungen

bereits einen entsprechenden Hinweis enthält.

  1. Die ordentliche Jahreshauptversammlung muß innerhalb eines Monats

nach Abschluß des Geschäftsjahres abgehalten werden.

  1. Die Tagesordnung einer ordentlichen Jahreshauptversammlung muß folgende

Punkte beinhalten:

  1. Wahl des Versammlungsleiters (m/w)
  2. Vortrag und Genehmigung des Protokolls
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Jahresbericht des Kassenwartes und eventuelle Entlastung
  5. Ausblick auf die Budgetplanung des laufenden und der folgenden Jahre.
  6. Behandlung eingegangener Anträge
  7. a) Beiträge
  8. Wahlen zum Vorstand und Wahl der Revisoren (m/w)
  9. Verschiedenes

Weitere Tagesordnungspunkte sowie Anträge an die Versammlung müssen dem

Vorstand spätestens eine Woche nach Schluß des Geschäftsjahres vorliegen.

Dringlichkeitsanträge können nur mit einer Zweidrittelmehrheit in die Tagesordnung

aufgenommen werden. Satzungsänderungen sind davon ausgenommen.

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.

Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden

Mitglieder.

Die Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Schriftwart sowie

vom Vorsitzenden unterschrieben wird.

  1. Eine außerordentliche Hauptversammlung muß einberufen werden, wenn

mindestens 25 Mitglieder dies schriftlich oder die Mehrheit des Vorstandes es

beantragen.

Dem Antrag ist ein Vorschlag zur Tagesordnung beizulegen.

  • 8

Auflösung und Vermögenssicherung

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen

Hauptversammlung mit Vierfünftelmehrheit beschlossen werden. Kommt eine

solche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein auf einer frühestens vierzehn Tage

später stattfindenden Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der

anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

  1. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind in diesem Falle die gesetzlichen

Liquidatoren und fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

  1. Über die weitere Verwendung des Vereinsvermögens bestimmt der einschlägige

Paragraph der Satzungen des Nordschleswigschen Ruder-Verbandes.

Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 25. Januar 2018 angenommen und hebt

sämtliche älteren Satzungen und Bestimmungen auf.

Apenrade, den 25. Januar 2018

gez.

Der Vorstand

Vorstandsmitglieder:

Peter Asmussen, Helga Woltmann, Rüdiger Bartling, Gerd Larsen, Volker Seemann, Margrit Seemann,

Marion Boisen, Birgit Boisen, Frauke Candussi, Simon Eggert, Knud Rasmussen, Johannes Thomsen, Helle Kjærgaard