APENRADER
RUDERVEREIN
SATZUNG
Name, Sitz und Zweck
Der Name des Vereins ist »Apenrader Ruderverein«.
Der Sitz des Vereins ist Apenrade.
Der Zweck des Vereins ist im Rahmen deutscher Sprache und Kultur seinen
Mitgliedern die Ausübung des Rudersports und andere Wassersportarten und die
Pflege der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Der Apenrader Ruderverein ist dem Nordschleswigschen Ruder-Verband, dem
Dansk Forening for Rosport sowie Dansk Gymnastik- og Idrætsforening
angeschlossen.
Schrift- und Verhandlungssprache
Die Schrift- und Verhandlungssprache ist deutsch.
Flagge und Abzeichen
Der Verein führt eine blaugeränderte Flagge aus weißem Stoff mit den schwarzen
Buchstaben »ARV« in einem roten Kreis.
Das Abzeichen des Vereins besteht aus einer Nadel mit der Ausführung der
Vereinsflagge in Emaille.
Mitglieder und Ehrenmitglieder, Aufnahme, Austritt und Ausschluss,
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um den Verein besondere
Verdienste erworben haben, vom Vorstand ernannt werden. Sie haben sämtliche
Rechte der aktiven Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit. Ein
Ehrenmitglied bekommt vom Verein eine Ehrenurkunde und Ehrennadel überreicht.
- Als Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, die die Aufnahme beantragt
und den Zweck des Vereins befürwortet. Aktiv rudernde Mitglieder müssen ihre
Schwimmfähigkeit bestätigen. Die Schwimmfähigkeit wird in den Regeln
des Vereins näher definiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den
Vorstand.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
- Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied, das in irgendeiner Weise das Ansehen des
Vereins gefährdet, sich grobe Verstöße gegen die Satzungen oder die bestehenden
Ordnungen zuschulden kommen läßt oder aber sich unkameradschaftlich verhält,
zum Austritt aufzufordern bzw. mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Das
betroffene Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Fall bei der nächsten
Hauptversammlung vorzutragen.
- Rechte der Mitglieder:
- a) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an den Mitglieder- und
Hauptversammlungen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens
15 Jahre alt sind.
- b) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Einrichtungen des
Vereins gemäß den diesbezüglichen Ordnungen.
- c) Alle aktiven Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Boote im Sinne
der Bootsbenutzungsordnung.
- Pflichten der Mitglieder:
- a) Jedes Mitglied hat sich nach den Satzungen, den Beschlüssen des Vorstandes
und den jeweiligen Ordnungen zu richten.
- b) Ein jedes Mitglied muß den auf der Jahreshauptversammlung festgesetzten
Beitrag zahlen.
Beiträge, Geschäftsjahr
Die Höhe der Beiträge der aktiven und passiven Mitglieder wird von der
Hauptversammlung festgelegt. Anträge auf Beitragsänderungen müssen in der
Tagesordnung ausgewiesen werden.
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
Aktiven Mitgliedern können in begründeten Einzelfällen Beitragsermäßigungen
gewährt werden.
Sofern ein Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag ein Jahr in Verzug ist, ist dies als
Antrag auf Austritt aufzufassen.
Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Der Vorstand, Vorstandssitzungen, Revisoren
- Zusammensetzung des Vorstandes (m/w):
Der Vorstand setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern davon anstrebend 1 bis 2
Kajakmitglieder, zusammen, er konstituiert sich selbst.
Folgende Posten müssen besetzt sein:
- Vorsitzender
- Vorsitzender
Kassierer
Schriftwart
Außerdem werden jährlich zwei Suppleanten gewählt.
Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand.
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- Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für zwei Jahre, in ungeraden Jahren
werden drei, in den geraden Jahren werden vier Mitglieder gewählt.
Der Jugendvertreter wird im Laufe des Geschäftsjahres bis zum 1. Juni von den
jugendlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.
- Zur Vertretung des Vereins als juristische Person ist der 1. Vorsitzende berechtigt;
im Verhinderungsfall sein Vertreter.
- Sitzungen des Vorstandes müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden.
Mitgliederversammlungen finden in Verbindung damit halbjährlich einmal statt.
Die Einberufung zu einer Sitzung erfolgt mit einer Frist von acht Tagen. Der
Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Sitzung. - Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Über den Verlauf der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das die
Beschlüsse in genauer Fassung enthält.
Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und dem Schriftwart unterzeichnet; eine
Kopie wird im Verein ausgehängt.
- Die Wahl von zwei Revisoren (m/w) erfolgt jährlich auf der
Jahreshauptversammlung.
Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.
Die Revisoren prüfen die Jahresabrechnung des Kassenwartes und tragen über den
Befund einen Vermerk in das Kassenbuch ein. Liegen keine wesentlichen
Beanstandungen vor, ist dem Kassenwart auf der Jahreshauptversammlung
Entlastung zu erteilen.
Die Revisoren haben das Recht, jederzeit eine Prüfung der Rechnungsführung und
der Kasse vorzunehmen.
Sollte einer der Revisoren aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen diese
Aufgabe nicht wahrnehmen können, ist die Bescheinigung des anderen
Rechnungsprüfers ausreichend.
Hauptversammlung
- Die Hauptversammlung ist das höchste beschlußfassende Organ des Vereins.
- Eine Hauptversammlung wird durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter
Angabe der Tagesordnung sowie durch Anzeige in der deutschen Tageszeitung - mit
einer Mindestfrist von acht Tagen - einberufen.
Hierauf kann verzichtet werden, wenn die Herbstausgabe der Vereinsmitteilungen
bereits einen entsprechenden Hinweis enthält.
- Die ordentliche Jahreshauptversammlung muß innerhalb eines Monats
nach Abschluß des Geschäftsjahres abgehalten werden.
- Die Tagesordnung einer ordentlichen Jahreshauptversammlung muß folgende
Punkte beinhalten:
- Wahl des Versammlungsleiters (m/w)
- Vortrag und Genehmigung des Protokolls
- Jahresbericht des Vorstandes
- Jahresbericht des Kassenwartes und eventuelle Entlastung
- Ausblick auf die Budgetplanung des laufenden und der folgenden Jahre.
- Behandlung eingegangener Anträge
- a) Beiträge
- Wahlen zum Vorstand und Wahl der Revisoren (m/w)
- Verschiedenes
Weitere Tagesordnungspunkte sowie Anträge an die Versammlung müssen dem
Vorstand spätestens eine Woche nach Schluß des Geschäftsjahres vorliegen.
Dringlichkeitsanträge können nur mit einer Zweidrittelmehrheit in die Tagesordnung
aufgenommen werden. Satzungsänderungen sind davon ausgenommen.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder.
Die Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Schriftwart sowie
vom Vorsitzenden unterschrieben wird.
- Eine außerordentliche Hauptversammlung muß einberufen werden, wenn
mindestens 25 Mitglieder dies schriftlich oder die Mehrheit des Vorstandes es
beantragen.
Dem Antrag ist ein Vorschlag zur Tagesordnung beizulegen.
Auflösung und Vermögenssicherung
- Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen
Hauptversammlung mit Vierfünftelmehrheit beschlossen werden. Kommt eine
solche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein auf einer frühestens vierzehn Tage
später stattfindenden Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der
anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
- Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind in diesem Falle die gesetzlichen
Liquidatoren und fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
- Über die weitere Verwendung des Vereinsvermögens bestimmt der einschlägige
Paragraph der Satzungen des Nordschleswigschen Ruder-Verbandes.
Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 25. Januar 2018 angenommen und hebt
sämtliche älteren Satzungen und Bestimmungen auf.
Apenrade, den 25. Januar 2018
gez.
Der Vorstand
Vorstandsmitglieder:
Peter Asmussen, Helga Woltmann, Rüdiger Bartling, Gerd Larsen, Volker Seemann, Margrit Seemann,
Marion Boisen, Birgit Boisen, Frauke Candussi, Simon Eggert, Knud Rasmussen, Johannes Thomsen, Helle Kjærgaard